Info zum Rückschnitt von Hecken und Gehölzen: Sicherheit geht vor!
Überhängender Bewuchs gefährdet die Verkehrssicherheit.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Anpflanzungen an Verkehrsflächen regelmäßig zurückzuschneiden:
- Seitlich: Bündig zur Grundstücksgrenze.
- Leichte Höhe: Über Gehwegen Mindestens 2,50m und über Fahrbahnen 4,40m.
- Sichtbarkeit: Verkehrszeichen und Straßenlaternen müssen komplett frei bleiben.
- Naturschutz: Größere Rückschnitte nur von Oktober bis Februar; im Sommer sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.
Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden und die Haftung zu minimieren.