Info zum Rückschnitt von Hecken und Gehölzen: Sicherheit geht vor!

Überhängender Bewuchs gefährdet die Verkehrssicherheit.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Anpflanzungen an Verkehrsflächen regelmäßig zurückzuschneiden:

  • Seitlich: Bündig zur Grundstücksgrenze.
  • Leichte Höhe: Über Gehwegen Mindestens 2,50m und über Fahrbahnen 4,40m.
  • Sichtbarkeit: Verkehrszeichen und Straßenlaternen müssen komplett frei bleiben.
  • Naturschutz: Größere Rückschnitte nur von Oktober bis Februar; im Sommer sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden und die Haftung zu minimieren.