An- und Ablegezeiten Hafensatzung

Die Mosel ist europäische Binnenwasserstraße – Berufsschifffahrt hat Vorrang

Die Mosel ist eine bedeutende europäische Binnenwasserstraße und Teil des internationalen Wasserstraßennetzes. Ihre primäre Aufgabe ist die Gewährleistung eines sicheren und leistungsfähigen Verkehrs für die Güter- und Fahrgastschifffahrt. Sie ist kein Freizeitgewässer, dessen Nutzung sich vorrangig an lokalen oder touristischen Interessen orientiert.

Grundsätzlich ist die Berufsschifffahrt auf der Mosel nicht an kommunal festgelegte An- und Ablegezeiten gebunden. Fahrpläne, Schleusenzeiten, Wasserstände, Sicherheitsanforderungen sowie betriebliche Erfordernisse machen flexible An- und Ablegevorgänge notwendig. Die maßgeblichen Regelungen ergeben sich aus dem Schifffahrtsrecht und den Vorgaben der zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsbehörden.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Stadt Traben-Trarbach über keinen eigenen Schiffsanleger beziehungsweise einen Hafen verfügt.

Ohne eine eigenen Schiffsanleger oder eine Hafenanlage bestehen daher keine rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Hafensatzung, mit der An- und Ablegezeiten für die Berufsschifffahrt verbindlich geregelt werden könnten. Die Zuständigkeiten auf der Bundeswasserstraße Mosel liegen nicht bei der Kommune.

Vor diesem Hintergrund ist die mit der Reederei Viking getroffene Vereinbarung ausdrücklich als freiwilliges Entgegenkommen und Ergebnis eines konstruktiven Dialogs zu verstehen. Die vereinbarten Regelungen (kein An-und Ablegemanöver zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr) beruhen auf gegenseitiger Rücksichtnahme und gehen über bestehende rechtliche Verpflichtungen hinaus. Es handelt sich um eine Goodwill-Vereinbarung, die das Bemühen aller Beteiligten um ein verträgliches Miteinander unterstreicht.

Gleichzeitig werden die Gespräche mit der Viva Cruises geführt. Aktuell stehe ich mit der Reederei Viva Cruises in Kontakt, um eine vergleichbare freiwillige Regelung zu erreichen. Ziel ist es, auch hier im Wege der partnerschaftlichen Zusammenarbeit Lösungen zu finden, die sowohl den berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner als auch den betrieblichen Anforderungen der Hotelfahrgastschifffahrt gerecht werden.

Die Bereitschaft der Reedereien, freiwillig auf lokale Belange Rücksicht zu nehmen, verdient Anerkennung. Gleichzeitig sollte berücksichtigt werden, dass aus solchen Vereinbarungen kein rechtlicher Anspruch auf feste An- und Ablegezeiten für die Berufsschifffahrt auf der Mosel abgeleitet werden kann.

Eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Schifffahrt, des Tourismus, der Anwohnerschaft und der Kommune bleibt das gemeinsame Ziel. Dieses Ziel lässt sich nur durch einen offenen Dialog, gegenseitiges Verständnis und praktikable Lösungen erreichen, die den besonderen Status der Mosel als internationale Wasserstraße berücksichtigen.

 

PAt. Langer, Bürgermeister der Stadt Traben-Trarbach