Verfassungsbeschwerde zur Notfallversorgung in der Region Cochem-Zell

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Langer,

wir möchten Sie hiermit über ein bedeutendes rechtliches und gesellschaftliches Signal informieren:
Der Notarzt Jürgen Adler hat, mit Unterstützung der Initiative Notfallversorgung Mosel-Eifel-Hunsrück, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingereicht.

Die Verfassungsbeschwerde soll verdeutlichen, dass medizinische Standards und Leitlinien, und nicht verwaltungstechnische Mindestanforderungen, der Maßstab staatlicher Verantwortung sein müssen.
Es geht um Gerechtigkeit und gesundheitliche Chancengleichheit, unabhängig vom Wohnort.

Mit dem beigefügten Pressetext möchten wir Sie informieren und zugleich dafür sensibilisieren, dass diese Thematik nicht nur unsere Region betrifft, sondern beispielhaft für viele ländliche Räume in ganz Deutschland steht.

Bitte leiten Sie unsere Presseerklärung an die Mitglieder des Stadtrates weiter.


Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Adler
Dr. Gabriele Klaus

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Adler und

Dr. Gabriele Klaus

 

Initiative Notfallversorgung Mosel-Eifel-Hunsrück

Postfach 1133, 56801 Cochem

Voice-Box: 06542 41385

kontakt@transparenzseitekrankenhauszellmosel.de

 

Pressemitteilung Beschwerde Bundesverfassungsgericht